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Energie-Effizienz-Berater


Die Interessengemeinschaft Gründer Handwerker Baumeister Genossen baut ein Netzwerk an Energie-Effizienz-Beratern auf, indem bereits tätige Energie-Effizienz-Berater (EEB) durch Kooperationsverträge mit uns verbunden werden und indem interessierte Fachleute zu EEB ausgebildet werden.

Die Gesprächspartner eines EEB sind Kommunalvertreter, also je nach Grösse der Kommune Bürgermeister, Schatzkämmerer oder Bauamtsleiter sowie die für Finanzen zuständigen Abteilungsleiter von Unternehmen. Die Aufgabe des EEB ist die Analyse der vorhandenen Lichtstruktur, die Machbarkeit der Umrüstung auf LED-Beleuchtung sowie eine Grobkalkulation und eine erste Strukturierung der möglichen Massnahmen. Diese Beratung wird relativ hoch gefördert und dauert in der Regel zwei Manntage.

Die EEB unserer Interessengemeinschaft erhalten potentielle Auftraggeber durch uns benannt und beteiligen die Interessengemeinschaft mit 20% des Honorarumsatzes. Die Interessengemeinschaft ist bundesweit tätig und verfügt über vielfältige Akquisemöglichkeiten für solche Aufträge, die den EEB zur Verfügung gestellt werden.


Im Rahmen von Veranstaltungen und Workshops, die in Zusammenarbeit mit den Kammern von der Interessengemeinschaft oder deren partnerschaftlichen Bildungsträgern organisiert und durch geführt werden, werden die EEB der jeweiligen Region vorgestellt und erhalten ein entsprechend gutes Entrée bei potentiellen Auftraggebern. Die Durchführung obliegt den Phoenix Akademien.

Die Tätigkeit des EEB basiert auf der Möglichkeit, dass die Auftraggeber erhebliche Einsparungen an Kosten und damit einen bedeutenden Zuwachs an Liquidität zu erwarten haben und dass CO2-Emmissionen deutlich reduziert werden, was wiederum Fördermittel mit sich bringt. Die erstellte Analyse ist Basis für die nachfolgende Detailplanung, die i.d.R. durch Architekten und Ingenieure durchgeführt und gesondert beauftragt wird.

Ein EEB der Interessengemeinschaft kann bei fachlicher Eignung auch die Detailplanung übernehmen. Diese Beratungsarbeit ist ebenfalls förderfähig. Sowohl der EEB, als auch der mit der Detailplanung betraute Fachmann darf allerdings keine Akquisetätigkeit zu Gunsten eines LED-Anbieters vornehmen, da ansonsten die Beratung nicht mit öffentlichen Geldern gefördert werden darf. In diesem Zusammenhang sollte den Beratern aber zum Beispiel bekannt sein, dass die Pei Lin Technology GmbH & Co. KG die jeweiligen Eigenanteile der Beratungskosten, die durch den Auftraggeber zu bezahlen sind, innerhalb des jeweiligen Verkaufsangebotes übernimmt, so dass es sicherlich eine interessante Information für die Auftraggeber darstellt, die man nicht verheimlichen sollte.

Aktualisiert (Freitag, den 11. November 2011 um 20:21 Uhr)